
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ANWENDBARKEIT
Die österreichischen Berufsfotografen schließen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
(1.1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Produkte oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.
(1.2) Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.
2. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS UND UNTERLAGEN
(2.1) Der Auftragsabschluss wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Sämtliche Vereinbarungen dieses Vertrages sind in den schriftlichen Vertragsurkunden niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2.2) Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend. Der Fotograf ist an seine Vertragsangebote 14 Tage gebunden.
3.HAFTUNG
(3.1) Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus liegt bei dem Auftraggeber. Somit haftet der Fotograf nicht für die Verletzung der Bild- und urheberrechte Dritter.
(3.2) Der Auftraggeber haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer bei Verunreinigung oder Beschädigung der Fotobox/PhotoBooth sowie allen gemieteten Extras. Werden die Fotobox/Photobooth, der Drucker oder die das technische Innenleben über die übliche Abnutzung hinaus beschädigt (Zerstörung von Verschlüssen, Beschädigung der Technik, Verbeulung oder starkes Verkratzen der Box, Brandflecken durch Zigaretten, Extreme Flecken auf der Box, Beschädigung der Standfüße), so übernimmt der Auftraggeber sämtliche
Kosten für die Reparatur der an der Veranstaltung entstandenen Schäden.
(3.3) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Fotografen sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
(3.4) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
(3.5) Der Fotograf kann jederzeit die Bestellung des Auftraggebers stornieren, muss ihm hierfür jedoch den komplett bezahlten Mietpreis zurückerstatten.
(3.6) Wird die gemietete Fotobox/PhotoBooth, die dazugehörige Soft- u. Hardware, der Drucker, die Kamera oder andere gemietete Extras gestohlen bzw. geht diese Ware verloren, so haftet der Auftraggeber vollständig für die Wiederbeschaffung dieser Geräte. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert in der Höhe von 5000 € der Fotobox/Photobooth, hierbei wird von einem Neuwert von 6500 € ausgegangen.
(3.7) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(4.1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) umgehend nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
(4.2) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, wird ein Inkassodienst zur Eintreibung der Forderungen beauftragt. Es tritt der Verlust der Bildrechte für den Auftraggeber in Kraft und der Fotograf enthält das uneingeschränkte Veröffentlichungsrecht an den Bildern.
(4.3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Fotografen anerkannt ist.
(4.4) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.
(4.5) Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.
5. LEISTUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, VERTRAGSSPRACHE und BEWEISLASTVERTEILUNG
(5.1) Leistungsort ist die in dem Vertragsformular genannte Betriebsstätte vom Fotografen.
(5.2) Gerichtsstand ist Bruck an der Leitha, sofern der Kunde auch Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Fotograf ist berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
(5.3) Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
6. GEHEIMHALTUNG
Der Fotograf und der Auftraggeber verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.
7. DATENSPEICHERUNG, REFERENZNENNUNG, NUTZUNGSRECHTE
Der Fotograf ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verwenden weitere Informationen finden sie auf www.franzstroeck.com/agb. Der Fotograf ist berechtigt nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages den Vertragspartner als Referenzkunden zu Werbe- und Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen.
8. SALVATORISCHE KLAUSEL, SCHRIFTFORMKLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im
wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.
(8.1) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
9. VERTRAGSVERHÄLTNIS
Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Auftragsformulares und der Fotograf. Mehrere Kunden als Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
10. PREISE, DAUER, STORNOKOSTEN
(10.1) Der Preis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Stromkosten gehen zu Lasten des Mieters.
(10.2) Die berechenbare Dauer beginnt mit Lieferung und endet, auch bei vorzeitiger Rücklieferung, mit dem vereinbarten Ende.
(10.3) Die Stornokosten bei nicht Einhaltung des Vertrages durch den Auftraggeber belaufen sich ab Unterzeichnung dieses Vertrages bei 30%, innerhalb der letzten 6 Monate bei 50%, innerhalb des letzten Monats bei 80%, innerhalb der letzten 14 Tage ist der volle Betrag fällig.
Wolfsthal, am 25.05.2019